Übersicht
Schießsport & EignungFachberatung gem. § 6 WaffG & AWaffV
100 % Vertraulich • Strikte berufsrechtliche Verschwiegenheit

Waffenrechtliche Eignung (§ 6 WaffG): Klarheit & Sicherheit für Sportschützen

Ob U25-Erstnachweis für Großkaliber oder behördliche Frist des Landratsamts: Holen Sie sich eine fachpsychologische Ersteinschätzung, bevor vorschnell Erklärungen an Behörden abgegeben werden.

Kostenfreier Service

15 Min. telefonische Ersteinschätzung

Wir analysieren Ihre behördliche Frist, die Aktenlage und den Begutachtungsbedarf – vollkommen unverbindlich.

Termin anfragen

Die drei Säulen der Begutachtung (§ 4 AWaffV)

Gesetzlich vorgeschriebene Standards akkreditierter Begutachtungsstellen zur Prüfung der Eignung.

Reaktions- und Konzentrationsleistung am PC

Gemäß Anlage 1 zur AWaffV werden visuelle und auditive Wahrnehmungsleistung, Reaktionsgeschwindigkeit und Daueraufmerksamkeit unter Zeitdruck ermittelt. Die Tests sind standardisiert und erfordern Konzentration ohne Überhastung.

Für Vorstände & Sportleiter

Praxis-Leitfaden WaffG für Vereine

Neutraler Leitfaden zur Begleitung von Vereinsmitgliedern bei U25-Nachweisen und behördlichen Eignungsauflagen nach § 6 WaffG.

  • Ablauf der Begutachtung nach § 4 AWaffV
  • Umgang mit behördlichen Fristen
  • Hinweise zur Kommunikation im Verein
Unverbindlich & Kostenfrei

15 Min. telefonische Ersteinschätzung

100 % vertraulich unter strikter berufsrechtlicher Verschwiegenheit. Wir rufen Sie zur gewünschten Zeit an.